Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)

der Firma Dein Catering

Auch die schönste Feier kommt nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus, diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) zusammengefasst.

Die AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Veranstalter/ Kunden sind unwirksam.

Angebote / Vertrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Das gilt sowohl für unsere Leistungen, als auch für die Preise.
Die Verfügbarkeit unserer Produkte, insbesondere saisonale Einflüsse, machen es erforderlich, dass wir zumutbare Änderungen bei unseren Vorschlägen vorbehalten müssen. Dies gilt aufgrund saisonaler Schwankungen auch für die Preisgestaltung, wir bitten dafür um Verständnis.
Alle genannten Preise gelten in Euro. Soweit nicht anderes in den Angeboten oder in der Auftragsbestätigung enthalten, gelten unsere Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Vertragspartner/Kunde, Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt hat. Dies kann mündlich, schriftlich oder per Email erfolgen.

Änderungen der Teilnehmerzahl oder Veranstaltungsszeit  / Stornierung
Der Veranstalter/Kunde ist verpflichtet, der Firma Dein Catering die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der
Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Dein Catering die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter/Kunde hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Dein Catering. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Dein Catering berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Dein Catering berechtigt die Leistung zu verweigern.
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Wird ein Vertrag storniert, sind wir berechtigt, folgende Stornierungskosten zu berechnen:
20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Vertragssumme
10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme
05 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Vertragssumme
01 Tag bzw. am Tag der Veranstaltung 100% der Vertragssumme

Leihgegenstände
Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von Dein Catering bereitgestellt werden, sind dem Kunden nur für die Veranstaltung geliehen und sind vom Veranstalter/Kunden unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an uns zurückzugeben. Beschädigte oder verlorengegangene Gegenstände sind mit den Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen bzw. sind Reparaturkosten zu bezahlen.

Verlust oder Beschädigung
Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter/Kunde selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von Dein Catering verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber Dein Catering nicht.
Dein Catering verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter/Kunde wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.

Reklamationen
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Lieferung/Leistung bzw. unmittelbar bei der Abholung erfolgt.
Sollte der Veranstalter/Kunde feststellen, dass Ware oder Leistungen falsch bestellt wurden, ist ein Umtausch leider nicht möglich. Sollte trotz aller Sorgfalt ein verdeckter Mangel auftreten, so muss uns dies unverzüglich mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden können wir keine Haftung übernehmen.

Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber
Alleiniger Vertragspartner von Dein Catering ist der Veranstalter/ Kunde. Dein Catering trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. Dein Catering ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist Dein Catering berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Dein Catering ist berechtigt bei Verzug Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Dein Catering ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung der Rechnung.

Haftung
Unsere Haftung ist auf den Warenwert beschränkt.

Sonstiges
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beschaffung von Räumlichkeiten Ihnen selbst obliegt.
Musiker- und Künstlergagen sind direkt vom Veranstalter/Kunden zu bezahlen. Auch GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter/Kunden direkt zu übernehmen.
Der Veranstalter/Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig einholt.
Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter der Firma Dein Catering bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist die Firma Dein Catering berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern.
Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert, der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Dein Catering die Daten vertraulich behandeln.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von Dein Catering. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Dein Catering. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

Aktuelles ! Stand Januar 2023
Die kalkulierten Buffetpreise / Anfahrtspauschalen basieren auf den aktuellen Preislisten unserer Lieferanten mit Stichtag zum 01.01.2023.
Sollten sich unsere Einkaufspreise, auf Grund der aktuellen Lage, (zum Zeitpunkt der Warenbestellung, ca. 1 Woche vor Liefertermin) gültigen Preislisten unserer Lieferanten geändert haben, sind wir berechtigt, unsere Verkaufspreise um den durch unsere Lieferanten angepassten Betrag, für Ihr Buffet nach oben oder unten anzupassen.


Dein Catering
AGB Stand 01/2023